Ev.-Luth. Kirchgemeinde Gottleubatal

Wahl zum Kirchenvorstand 2020

Informationen zur Kirchenvorstandswahl 2020

Liebe Gemeindeglieder!

Die diesjährige Wahl von Kirchenvorstehern und Kirchenvorsteherinnen findet in unserer Kirchgemeinde am Sonntag den 13.09.20 im Anschluss an den Gottesdienst in Berggießhübel statt.

Am Wahltag verhinderte wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben. In diesen Fällen ist bis zum 09.09.2020 mündlich oder schriftlich beim Pfarramt ein Wahlschein zu beantragen.

Alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder werden eingeladen, sich an dieser Wahl zu beteiligen.

Für das Amt eines Kirchenvorstehers/einer Kirchenvorsteherin unserer Kirchgemeinde kandidieren folgende Gemeindeglieder (in alphabetischer Reihenfolge):

Einsprüche gegen das bei der Zusammenstellung der Kandidaten geübte Verfahren oder gegen einzelne Kandidaten können nur geprüft werden, wenn sie bis zum 17.08.20 schriftlich und unter Angabe der Gründe beim Kirchenvorstand eingelegt werden.

Die persönliche Vorstellung der Kandidaten erfolgt in den Gottesdiensten vor der Wahl ab dem 16.08.20. Dazu werden alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder herzlich eingeladen.

Die Kirchenvorsteherwahl am 13.09.2020 erfolgt geheim unter Verwendung einheitlich hergestellter Stimmzettel, auf denen in alphabetischer Reihenfolge die Kandidaten aufgeführt sind. Jeder Wähler kreuzt auf dem Stimmzettel die Kandidaten seiner Wahl an, höchstens jedoch 9 Namen. Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel

1. nicht vom Kirchenvorstand hergestellt wurde oder für einen anderen Stimmbezirk gültig ist,

2. den Willen des wählenden Gemeindeglieds nicht zweifelsfrei erkennen lässt,

3. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält,

4. mehr Kennzeichnungen als zu Wählende enthält oder

5. keine Kennzeichnung enthält.

Kirchgemeindeglieder, die von der Briefwahl Gebrauch machen, müssen ihren Wahlbrief bis zum Beginn des Wahlvorganges dem Kirchenvorstand zuleiten oder dafür sorgen, dass er während des Wahlvorganges dem Vorsitzenden des Kirchenvorstandes / des Wahlausschusses / des Wahlvorstandes übergeben wird.

Später eingegangene Wahlbriefe sind ungültig und können deshalb bei der Erstellung des Wahlergebnisses nicht berücksichtigt werden.

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